• ZzW – Rassebeschreibung

     1,0 = W147 3.3.11

     

    Gewichtsbewertung:
    1,20 kg bis 1,3 kg bis 1,4 kg bis 1,5 kg 1,5 – 1,9 kg bis 2,0 kg Höchstgewicht
    16 Pkt.. 17 Pkt. 18 Pkt. 19 Pkt. 20 Pkt. 19 Pkt. 2,00 kg
    1. Gewicht

    Normalgewicht über 1,5 bis 1,9 kg. Mindestgewicht 1,20 kg. Höchstgewicht 2,00 kg.

    2. Körper, Typ und Bau

    Der Körper ist kurz gedrungen, breitschultrig und mit einer schönen Rückenlinie, einem breiten, gut abgerundeten Becken und einem kurzen, kräftigen Nacken ohne sichtbaren Hals versehen. Die Läufe sind kurz und mittelstark. Die Häsin ist etwas feiner als der Rammler und frei von jeglichem Wammenansatz.

    3. Fellhaar

    Das Fellhaar ist entsprechend dem Größenrahmen der Zwergwidder verhältnismäßig kurz. Es ist dicht in der Unterwolle, von feiner Struktur und zeichnet sich durch eine feine, gleichmäßige Begrannung aus. Die Ohren sind gut behaart.

    4. Kopfbildung

    Für beide Geschlechter typisch ist der ausgeprägte Widderkopf, der kurz und kräftig zu sein hat, eine breite, gut entwickelte Schnauzpartie und starke und starke Kinnbacken sowie eine breite Stirn und eine schöne Ramsnase aufweist.

    Leichte Fehler:

    Wenig entsprechend dem Rasse – und Geschlechtstyp ausgeprägte Kopfbildung.

    Schwere Fehler:

    Völliges Fehlen des Widderkopftyps; Häsinnenkopf beim Rammler; ausgeprägter Rammlerkopf bei der Häsin.

    5. Behang

    Der Behang besitzt an den Ohrenransetzen ausgeprägte Wulste ( Krone ) und wird hufeisenförmig, mit der Schallöffnung nach innen zum Kopf getragen. Der Behang ist stabil im Gewebe und an den Enden gut abgerundet. Die Länge des Behanges beträgt 22 – 28 cm.

    Leicht Fehler:

    Schwach entwickelte, flache Krone. Schwache, dünne, zusammengefaltete Ohren. Schlecht getragener oder abstehender ( schwebender ) Behang. Etwas kurzer oder langer, nicht zur Körpermasse passender Behang.

    Schwere Fehler:

    Zeitweiliges Aufrechttragen eines oder beider Ohren; weniger als 22 cm oder mehr als 28 cm Behanglänge.

    6. Farbe und Zeichnung

    Anerkannt sind die Farbenschläge grau in den Abstufungen wild, hasen, dunkel, eisengrau und hasenfarbig, weiß, Rot und Blauaugen, sowie – mit der unten folgenden Einschränkung – alle anderen einfarbigen Farbenschläge. Anerkannt ist außerdem dieThüringerfarbe nebst Thüringerabzeichen. Diese Farbenschläge

    ( außer weiß ) sind auch als gescheckte Tiere zugelassen, wobei nur die Mantelscheckung anerkannt ist. Anerkannt sind ferner – mit der unten folgenden Einschränkung – weitere Farbenschläge mit Zeichnung bzw. Abzeichen; für sie ist eine Kombination mit der Mantelscheckung nicht zugelassen. Für alle Farbenschläge werden die jeweiligen Anforderungen an Farbe, Zeichnung und Abzeichen der entsprechenden Rassen erhoben.

    Nicht zugelassen sind die Farben und Zeichnungen der Silberkaninchen, der Deutschen Riesenschecken, der Rheinischen Schecken, der Kleinschecken, der Zwergschecken, der Englischen Schecken, der Holländer, der Separator und der Jamora.

    Quelle: Zentralverband Deutscher Kaninchenzüchter e.V., Standard 2004